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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Butzbach e.V. findest du hier .

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Prävention sexualisierter Gewalt und Maßnahmen bei grenzverletzendem Verhalten-

Schutzkonzept DLRG OG Butzbach

 

Die Ortsgruppe DLRG OG Butzbach orientiert sich als ehrenamtlicher Verein an den weltweiten Kinderrechten der UN und setzt sich aktiv für die Wahrung von Kinderrechten und der kindlichen Grundbedürfnisse im Training, im Wachdienst und auf sämtlichen Veranstaltungen ein.
 

Kinderrechte sind:

  1. Gleichheit und Gleichberechtigung
  2. Wohl des Kindes, Schutz und Fürsorge
  3. größtmögliche Förderung der persönlichen Entwicklung
  4. Achtung ihrer Meinung sowie Berücksichtigung ihres Willens bei Angelegenheiten, die sie betreffen

 

Darauf aufbauend fördern wir:

  1. Gesundheit
  2. Teilhabe
  3. Mitbestimmung beim Thema Privatsphäre, Nähe- und Distanzgefühl sind subjektiv und individuell
  4. Körperliche Sicherheit und Schutz vor Gewalt
  5. Schutz vor Ausbeutung
  6. Bildung
  7. Spiel & Freizeit
  8. Schutz vor Alkohol und Drogen
  9. Einhaltung von Grenzen und Strukturen
  10. Gemeinschaft und Freunde
  11. sichere Zukunft
  12. das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung
  13. das Recht auf eigene Gefühle, auf eigene Intuition
  14. Die Unterscheidung von „guten“ und „schlechten“ Berührungen
  15. Das Recht auf Widerstand und Ungehorsam, auf „Nein“ sagen
  16. Die Unterscheidung von „guten“ und „schlechten“ Geheimnissen
  17. Das Recht auf Hilfe und Unterstützung
  18. Das Wissen, dass auch Erwachsene Fehler machen
  19. Kinder und Jugendliche bei ihren Ängsten und Anliegen. Ich kann meine Fehler eingestehen und mich dafür entschuldigen

 

Was sind Grenzverletzungen?

Grenzverletzungen sind ein Überschreiten der persönlichen psychischen oder körperlichen Grenze einer anderen Person.
Beachte: Situationen werden oft individuell wahrgenommen bzw. Grenzen unterschiedlich gezogen. Auch die Reaktionen auf Situationen sind verschieden.
Deswegen gilt es aufmerksam gegenüber jeder Form von Missbrauch zu sein.

Psychische Gewalt:
Verhalten, das verwendet wird, um zu erniedrigen, zu bedrohen oder lächerlich zu machen

Vernachlässigung:
Grundlegende Bedürfnisse in Bezug auf Gesundheit, Bildung, Entwicklung, Ernährung, Unterkunft, Sicherheit werden nicht beachtet

Sexualisierte Gewalt:
alle Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität: mit oder ohne Körperkontakt, grenzverletzendes Verhalten

Körperliche Gewalt:
Jede Form der körperlichen Aggression

 

Welche Personen könnten grenzverletzend sein oder Gewalt ausüben?
Häufig sind sie den Betroffenen bekannt. Meist stehen sie in einem Vertrauensverhältnis. Betroffene und Täter/innen kommen aus allen sozialen Schichten.

  1. Grundsätzlich alle
  2. Trainer*in, Funktionär*in, Kampfrichter*in
  3. Kinder und Jugendliche
  4. Teammitglied(er), Teamkolleg/in
  5. Eltern, Zuschauer*in …
  6. andere Gleichaltrige (insbesondere bei psychischer und sexualisierter Gewalt)

 

Zur Prävention gehören bei uns:

  1. ein Interventionsteam mit der Möglichkeit der Einbindung von Ansprechpersonen und externen Fachstellen
  2. Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (einschlägig Vorbestrafte werden von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit ausgeschlossen)
  3. Selbstverpflichung/ Ehrenkodex
  4. Fortbildungen für alle: Kinder und Jugendliche zum Selbstschutz stark machen, aber auch erwachsene Personen sensibilisieren
  5. Maßnahmen zur Prävention, Regeln
  6. Verfahrensablauf/ Intervention bei Verstößen

 

Zu 1) Interventionsteam:

Aktuell ist der Hauptvorstand der DLRG OG Butzbach gleichzeitig auch das Interventionsteam. An dieses Team können alle Anliegen, die einer Klärung bedürfen, vorgebracht werden. Dabei beratschlagt sich das Team wie die Situation einzuschätzen ist, also ob das Thema auf ortsgruppenebene geklärt werden kann oder ob es einer höheren Eskalationsstufe von Bezirk/Kreisverbandsebene bis hin zum Interventionsteam auf Landesebene oder polizeilicher Anzeige bedarf.

Zu 2) Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses:

Allen Ortsgruppen wird dringend empfohlen, dass sie regelmäßig die erweiterten Führungszeugnisse von den „Mitarbeitenden“ zur Einsicht vorzeigen lassen. Seit dem 01.01.2026 ist dies sogar zur Erteilung und Verlängerung von Qualifikationen und Lizenzen beim Landesverband der DLRG Hessen Pflicht geworden.
Ehrenamtlich tätige Personen können ein solches erweitertes Führungszeugnis kostenlos anfordern. Wir als DLRG OG Butzbach lassen uns regelmäßig (alle zwei Jahre) von allen Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind und älter als 15 Jahre sind, das erweiterte Führungszeugnis zu Einsicht vorzeigen. Nur dann könnt ihr weiter eure Tätigkeit bei uns ausführen.
Zu dem Thema „erweitertes polizeiliches Führungszeugnis“ und wie man es beantragt, gibt es ein gesondertes PDF.

Zu 3) Selbstverpflichtung/ Ehrenkodex:

Auch die Entwicklung eines Ehrenkodexes wird dringend empfohlen. Diese Selbstverpflichtung unterschreibt jede Person einmalig, die in unserer Ortsgruppe in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist. Auch hier gibt es ein gesondertes PDF, welches wir auf die Homepage zum Download stellen werden. Hier geht es darum sich die Rolle klarzumachen, die man einnimmt und z.B. das Alters- und Machtgefälle nicht auszunutzen.
Der Übungsleitende respektiert, wenn eine Hilfestellung unangenehm ist. Es wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht oder eine andere Übung ausgewählt. Aussagen wie: „Das hat doch gar nicht weh getan!“ haben keinen Platz. Es wird respektiert, wenn ein Kind oder Jugendliche*r „NEIN“ sagt.

Die Mitarbeitenden haben teilweise Einsicht in sensible personenbezogene Daten. Hier gibt es gesondert ein PDF, welches von allen unterschrieben werden muss, die mit persönlichen Daten zu tun haben. Manchmal sind auch Kinder oder Jugendliche mit Krankheitsbildern im Training, wo es wichtig ist, dass Übungsleiter/innen darüber informiert sind. Auch hier gilt Stillschweigen gegenüber Dritten/ Unbeteiligten.

Zu 4) Fortbildungen

Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche Fortbildungen besuchen, damit sie ihre Rechte kennen und sie stark und selbstbewusst machen, Situationen und eigene Grenzen zu erkennen und sich gegen Grenzüberschreitungen zur Wehr setzen können bzw. sich Hilfe holen zu können.

Fortbildung z.B. „LautStark“ von der Sportjugend Hessen

Es wird gewünscht, ist aber bislang noch nicht verpflichtend, dass alle, die bei uns Kinder oder Jugendliche betreuen oder mit ihnen in Kontakt stehen bzw. alle Amtsträger Haupt- und Jugendvorstand, mindestens eine einmalige Fortbildung in dem Bereich sexualisierte Gewalt oder Prävention dieser besuchen. Dies soll die Trainer, Übungsleiter, Betreuer auf Veranstaltungen, Vorstand etc. für das Thema sensibilisieren.

Unter anderem bietet die DLRG Jugend Fortbildungen an:

hessen.dlrg-jugend.de/angebote/praevention-sexualisierte-gewalt/

aber auch z.B. der Vereinsring Butzbach.

Weitere Informationen und Hilfe:

Kinderschutzbund: https://www.kinderschutzbund-hessen.de
Halte.Punkt- profamilia: https://www.haltepunkt.org
Wildwasser: https://wildwasser.de
Frauennotruf: https://www.frauennotrufe-hessen.de/startseite

 

5) Maßnahmen zur Prävention/ Regeln:

Es werden geeignete Maßnahmen getroffen, um übergriffiges Verhalten zu verhindern bzw. zu erschweren.
Einige wenige Beispiele dazu. Die Liste könnte aber unendlich weitergeführt und ergänzt werden:

  • Bekanntmachung der Verhaltensgrundsätze und -regeln in der DLRG
  • Bekanntmachung der Hilfestellen z.B. auch über Flyer
  • Partnerübungen werden möglichst geschlechtergleich durchgeführt und die Partnerwahl beruht auf Freiwilligkeit.
  • Manchmal ist es hilfreich, wenn Kinder an Händen oder Füßen angefasst werden, um Bewegungsabläufe zu verstehen. Dies geschieht aber nur unter expliziter Zustimmung bzw. erst nach Anfrage
  • Die Einzelumkleiden wurden in einen Männer- bzw. Jungengang und in einen Frauen- bzw. Mädchengang getrennt, damit möglichst nicht mehr unter oder über Umkleiden geschaut wird
  • Auf der Wachstation werden insbesondere bei jüngeren Teilnehmenden möglichst geschlechtergetrennte Schlafräume bezogen und der Waschraum nicht unerwünscht betreten.
  • Das Jugendschutzgesetz wird bei Veranstaltungen auch im Hinblick auf alkoholische Getränke eingehalten.
  • Generell dürfen Filme und Fotos nur Einverständnis der Person gemacht werden. In der Regel ist das SocialMediaTeam für Veröffentlichungen zuständig und hat die Inhalte zu prüfen
  • Verhaltensregeln im Vereinssport in Hessen:
    • Transparenz im Handeln
    • Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern/Jugendlichen
    • Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern/Jugendlichen
    • Keine exklusiven Beziehungen zu Schutzbefohlen (keine privaten Geheimnisse, keine Mitnahme in den Privatbereich)
    • Wertschätzende Kommunikation und verantwortungsvolles Handeln ohne Grenzverletzungen, Diskriminierung, Gewalt
    • Alters- und bedarfsgerechtes Training mit ausreichend Pausen
    • wertschätzende Grundhaltung im Verein
    • Sportliche Aktivität transparent gestalten
    • offene Räumlichkeiten

 

6) Verfahrensablauf/ Intervention bei Verstößen:

Handeln ist wichtig! – es signalisiert: konkrete Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:

das Verhalten von Täter*innen wird nicht toleriert - sie werden zur Rechenschaft gezogen - Betroffene sehen, dass sie Hilfe und Unterstützung erfahren

  1. Schutz des Kindes / des Jugendlichen !
    • Ruhe bewahren, Beobachtung dokumentieren
    • Verdächtigte Personen nicht konfrontieren
    • niemals Halbwahrheiten verbreiten
  2. Beratung suchen
    • Vertrauensperson suchen und/oder Fachleute zu Rate ziehen, Vorfall dem Vorstand melden
  3. 3. Ernst nehmen und der Sache nachgehen
    • sachlich reagieren
    • Schweigegebot nicht verlängern
    • nicht nach Details der Missbrauchshandlung fragen

 

Der Vorstand versucht zeitnah (innerhalb einer Woche) im Gespräch beide Seiten möglichst neutral anzuhören.
Gespräche finden immer unter mindestens vier Personen statt, davon immer zwei Personen aus dem Interventionsteam und eine Person, die die beschuldigte oder geschädigte Person unterstützt. Gespräche werden immer protokolliert.

Bei „leichteren“ grenzverletzenden und übergriffigen Verhalten braucht es eine Ansprech- und Entschuldigungskultur mit dem Ziel der Verhaltensänderungen sowie Reintegration.
Bei nötigendem / überwältigendem Verhalten ist eine Entschuldigung und Verhaltensänderung aber niemals eine ausreichende Konsequenz. In solchen Fällen sind entsprechende Konsequenzen/ Sanktionen herbeizuführen und demgemäß ein DLRG internes Schiedsverfahren einzuleiten.

 

Mögliche Sofortmaßnahmen

  1. eine vorläufige Trennung der Beteiligten zur fairen Sachverhaltsklärung bis zu sechs Wochen
  2. ein pädagogisches Gespräch,
  3. eine vorläufige Suspendierung,
  4. ein vorläufiger Platzverweis bzw. vorläufiges Betretungs- bzw. Teilnahmeverbot,
  5. ein vorläufiges Verbot des (alleinigen) Umgangs mit der Betreuung / der Ausbildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen sowie anderen schutzbedürftigen Personen in allen Tätigkeitsfeldern
  6. ein vorläufiges Verbot der Teilnahme am Wasserrettungsdienst und vergleichbarer Tätigkeitsfelder der DLRG/DLRG-Jugend
  7. eine Entziehung von Aufträgen sowie eine Beaufsichtigung und Kontrolle des Betroffenen.

 

Welche Sofortmaßnahme zu erlassen ist, steht im Ermessen des Vorstands der jeweiligen Gliederungsebene. Die Entscheidung über den Erlass von Sofortmaßnahmen sollte zeitnah, am besten innerhalb von einer Woche, erfolgen. Vor Erlass von Sofortmaßnahmen soll der Vorstand der jeweiligen Gliederungsebene dem gemeldeten Menschen Gelegenheit zur Stellungnahme s.o. einräumen insbesondere, wenn es einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Person zur Folge hat.

Die Sofortmaßnahmen können bis zur Beendigung eines Schiedsverfahrens beantragt, erlassen und jederzeit aufgehoben werden. Im Falle der Suspendierung vertretungsberechtigter Vorstandsmitglieder ist innerhalb von einer Woche nach Zustellung des Beschlusses beim zuständigen Schiedsgericht ein Antrag auf Bestätigung der ergriffenen Maßnahme einzureichen, soweit die geltende Satzung nichts anderes bestimmt. In jedem Fall enden Sofortmaßnahmen mit der Beendigung des Schiedsverfahrens. Die kumulative Verhängung mehrerer Sofortmaßnahmen ist zulässig, sofern dies zum Schutz der betroffenen Person erforderlich ist.

Die Ergreifung von Sofortmaßnahmen ist dem gemeldeten Menschen bekanntzugeben. Die betroffene Person wird über die Ergreifung von Sofortmaßnahmen informiert, sofern sie dies wünscht. Die Bekanntgabe und Information erfolgen in Textform. Darüber hinaus ist die Ansprechperson der übergeordneten Verbandsebene zu informieren.
Die gemeldete Person hat das Recht, die Sofortmaßnahme im Rahmen des Schiedsverfahrens überprüfen zu lassen.
Dabei helfen transparente Strukturen und eine Kultur und Angebote, die es ermöglichen, über schlechte Erfahrungen zu sprechen. Die Unversehrtheit des Einzelnen steht dabei über der einem vermeintlichen Interesse der Organisation

Wir können nicht ausschließen, dass dies immer noch geschieht. Wir können jedoch versuchen, das umfassend zu verhindern. Dazu soll dieses Schutzkonzept dienen.

 

Stand 09.08.2026


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